Die Vor-Ort-Beratung soll zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden beitragen, indem sie den energetischen Ist-Zustand der Gebäude feststellt und davon ausgehend Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis zeigt.
Die Kosten der Beratung werden vom BAFA bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 400 Euro und maximal 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Dieser Zuschuss muss vor Begin der Beratung beantragt werden. Erst nach einer Freigabe durch die BAFA kann ein Zuschuss zur Beratung eingerechnet werden.
Werden vom Berater noch allgemeine, nicht direkt den energetischen Zustand des Wohngebäudes betreffende Hinweise zur Senkung des Stromverbrauchs gegeben, kann ein zusätzlicher Betrag von 50 Euro gezahlt werden.
Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50 Prozent der Beratungskosten begrenzt.
Der Bericht kann durch die Integration thermografischer Untersuchungen und/oder einen Blower-Door-Test ergänzt werden.